Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Zur Erstellung der Jahresrechnung benötigen wir den Stand Ihres Wasserzählers.
Dies geschieht in Eigenverantwortung des Verbrauchers.
Bitte lesen Sie dazu Ihren Wasserzählerstand selbst ab und melden uns diesen bis spätestens 27. Dezember dieses Jahres.
Bitte beachten Sie diesen Rücksendetermin, da wir sonst den Verbrauch für Ihre Jahresrechnung schätzen müssen.
Zur Übermittlung des Zählerstandes benutzen Sie bitte die von uns zugesandte Ablesekarte oder unser Online-Formular. Durch Eingabe Ihrer Zählernummer und des angegebenen Passworts können Sie Ihren Stand abgeben.
Hinweis zum Wechseln der Wasserzähler
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass gemäß Eichgesetz die Wasserzähler gewechselt werden müssen. Sorgen Sie bitte dafür, dass diese jederzeit ohne Behinderung zugänglich sind. Aufgrund der Vielzahl der zu wechselnden Wasserzähler ist eine Voranmeldung nicht möglich. Für den Fall, dass wir Sie nicht persönlich antreffen, hinterlegen wir Ihnen eine Nachricht. Sie können dann einen Termin mit uns vereinbaren.
Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit.
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Mitteilung Ihres Zählerstandes
Verantwortlich für die Datenerhebung ist der Zweckverband zur Wasserversorgung der Jachenhausener Gruppe
Obere Dorfstraße 11, 93339 Riedenburg
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Tel. 09442/9190-0
E-Mail: info@jachenhausenergruppe.de
Die Daten werden erhoben, um ihre Wassergebühren abzurechnen. Grundlage ist Art. 6 Abs. 1e DSGVO in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Ihre personenbezogenen Daten werden an unsere Mitgliedsgemeinden (siehe Verbandssatzung) weitergegeben, um die Abwassergebühren abzurechnen. Ihre Daten werden längstens 10 Jahre gespeichert.
Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung sind in den §§ 15, 16, 17, 18, 20 und 21 nachzulesen. Sollten Sie von diesen Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayer. Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und unserer Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) sind Sie verpflichtet Ihre Daten anzugeben. Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Jachenhausener Gruppe braucht diese Daten, um die Wassergebühren abrechnen zu können. Wenn Sie diese Angaben nicht machen, kann der Wasserverbrauch geschätzt werden.